Fördermittel


Die richtige Förderung ist bares Geld wert!

Deutschlandweite Fördermöglichkeit

Sie möchten in Ihre berufliche Zukunft investieren und Ihre Karriere mit unseren Fernlehrgängen voranbringen?

In Deutschland können Sie auf eine Vielzahl von staatlichen Förderungen zurückgreifen, die Sie bei Ihrem Weiterbildungsvorhaben unterstützen und finanziell entlasten. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!

Bis zu 100% förderbar mit dem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur / dem Jobcenter

Die Agentur für Arbeit und Jobcenter unterstützen Sie finanziell bei Ihrer Weiterbildung.

Unsere Kurse statten Sie mit neuestem Branchenwissen aus, das erhöht Ihre Chancen am Arbeitsmarkt und hilft den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden oder eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Lernen Sie flexibel und online, praxisorientiert und nachhaltig sowie wann und wo Sie möchten.

Der Start ist jederzeit möglich und unsere 360° Betreuung garantiert Ihnen einen persönlichen Support.

Steigern Sie Ihre Kompetenzen mit einer bis zu 100% geförderten Weiterbildung und starten Sie den Booster für Ihre Karriere.

 

So beantragen Sie Ihren Bildungsgutschein

Sie sind aktuell arbeitslos oder Sie möchten eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden?

  1. Ihren förderfähigen Wunschkurs aussuchen
  2. Voraussetzungen individuell von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter prüfen lassen
  3. Bildungsgutschein erhalten und im Original an uns senden
  4. Ein individuelles telefonisches Beratungsgespräch mit unserer Studienbetreuung führen
  5. Einfach & kostenlos mit dem Anmeldeformular anmelden. Dieses erhalten Sie von der Studienbetreuung per E-Mail.
  6. Los geht’s mit Ihrem Fernkurs!

Ihr Bildungsgutschein. Ihre Weiterbildung.

100% gefördert. 100% flexibel. 100% online.

 

 

Fördermöglichkeiten Ihres Bundeslandes**

Brandenburg:
Mit dem Bildungsscheck werden Beschäftigte und Unternehmen bei einer beruflichen Weiterbildung gefördert:
– Der Zuschuss für Beschäftigte beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro.Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen.
– Die Förderung für Unternehmen beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 Euro. Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank Brandenburg unter: https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/ oder 0331 – 6602200.

 

Bremen:
Mit dem Bremer Weiterbildungsscheck werden Beschäftigte und kleine Unternehmen bei ihrem Weiterbildungsvorhaben gefördert. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch bei der Weiterbildungsberatung in der Arbeitnehmerkammer Bremen. Telefon: 0421 168 891-20
https://www.labew-bremen.de/bremer-weiterbildungsschecks/

 

Hamburg:
Der Hamburger Weiterbildungsbonus übernimmt 50 Prozent der Weiterbildungskosten (max. 750 Euro) für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten, mehr als 450 Euro im Monat verdienen und in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen) arbeiten. Selbstständige, Beschäftigte in Elternzeit und Existenzgründer/-innen werden ebenfalls gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/ oder 040 / 211 12 – 533.

 

Hessen:
Der Qualifizierungsscheck Hessen fördert derzeit nur Weiterbildungen, mit denen man einen Berufsabschluss erlangt. Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn Fördermittel durch das Land zur Verfügung gestellt werden. Unter www.proabschluss.de finden Sie weitere Informationen dazu.

 

Sachsen:
Der Weiterbildungsscheck ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Derzeit befindet sich eine Förderung der beruflichen Weiterbildung in Planung. Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald eine Antragstellung möglich ist. Alle weiteren Informationen erfahren Sie im Kundencenter der SAB unter 0351 49104930 und unter www.sab.sachsen.de

 

Thüringen:
Der Weiterbildungsscheck Thüringen fördert Ihre Weiterbildung mit maximal 1.000 Euro. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung unter: https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsscheck oder 0361 2223-0.

 

Nordrhein-Westfalen:
Der Bildungsscheck NRW unterstützt Ihre Weiterbildung mit einer Förderung bis zu 50 Prozent der Fortbildungskosten (maximal 500 Euro).
Informieren Sie sich unter 0211 8371929 und finden Sie ihre zuständige Beratungsstelle unter www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche

 

Rheinland-Pfalz:
Mit dem QualiScheck Rheinland-Pfalz können Sie Ihre Weiterbildung zu 60% der Fortbildungskosten (maximal 1.500 Euro) fördern lassen.
Weitere Informationen zum Qualifizierungsscheck und zur Antragsstellung erhalten Sie unter: www.berufliche-weiterbildung.rlp.de oder 06131 967149.

 

Schleswig-Holstein:
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert Ihre berufliche Weiterbildung mit 40 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro.
Die Arbeitgeber hat mindestens 60 % der Seminarkosten zu tragen. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: www.ib-sh.de oder 0431 9905-0.

 

Sachsen-Anhalt:
Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Eine Neuauflage mit modifizierten Inhalten und Förderkonditionen ist vom Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt und befindet sich in Vorbereitung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ib-sachsen-anhalt.de oder 0800 56 007 57

 

Bayern:
Bayern bietet derzeit leider keine Förderungen für Fernkurse an. Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn es Änderungen des Förderprogrammes gibt. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.kommweiter.bayern.de/privatpersonen/foerderung-weiterbildung/

 

Baden Württemberg:
Baden-Württemberg bietet derzeit leider keine Förderung für Fernkurse an.

 

Niedersachsen:
Derzeit können nur Unternehmen eine Förderung für Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter/-innen beantragen. Von den Gesamtkosten können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro. Die NBank berät und informiert Sie unter www.nbank.de
Maximale Laufzeit bis zum 30.06.2023

 

Mecklenburg-Vorpommern:
Unternehmen können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungsschecks beantragen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50% der Lehrgangskosten, maximal 3.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter: www.weiterbildung-mv.de oder 0385 64682-0

 

Berlin:
Für Berlin sind uns aktuell keine Fördermöglichkeiten bekannt.

 

Saarland:
Kleine und mittlere Unternehmen können für Weiterbildungen ihrer Beschäftigten eine Förderung beantragen. Diese liegt bei 40 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://weiterbildungsportal.saarland/unternehmen/foerderung/kompetenz-durch-weiterbildung-kdw oder 0681 5867 651 bzw. 0681 5867 652.

Zusätzliche projektgebundene Förderprogramme

2016 startete das neue Bundesprogramm „ Sprach-Kitas“, welches neue Impulse, Anregungen und Ideen für die alltagsintegrierte Sprachbildung im Elementarbereich setzen möchte. Gefördert wird die Vertiefung und Förderung der Sprachkompetenz bei den Kindern. Das Programm läuft bis zum 31.12.2022.

Mit den Projektgeldern werden u.a. zusätzliche Stellen für Sprachförderkräfte sowie für Fachberatungen geschaffen, die die beteiligten Kitas kontinuierlich bei der Umsetzung begleiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: http://www.fruehe-chancen.de/sprach-kitas

Zusätzliche ländergebundene Förderprogramme

  • Nordrhein-Westfalen:
    Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich
    Finanziert werden sozialpädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen, in denen ein hoher Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf, die Kindertageseinrichtungen besuchen. Dabei soll jede plusKITA im Team eine sozialpädagogische Fachkraft mit einem Umfang von mindestens einer halben Stelle beschäftigen, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Umsetzung alltagsintegrierter Sprachbildung und -förderung verfügt. Die Fördermittel für Qualifizierungsmaßnahmen werden von den Jugendämtern vergeben. Seit 2022 können darüber hinaus Fortbildungen zu den Themen Beobachtung und Dokumentation, Medienkompetenzförderung, Aspekte vorurteilsbewusster Erziehung und Bildung sowie sozialer Inklusion und die Aufarbeitung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mit Landesmitteln gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:
    www.kita.nrw.de/personal-qualifizieren/qualifizierung-sprache

 

# ich helfe mit – Kita-Helfer/in

Die Landesregierung fördert Kita-Helfer/-innen zur Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher während der Corona-Pandemie. Das Kita-Helfer-Programm wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Kita-Helfer/-innen in der Kita sollen das pädagogische Personal bei einfachen, alltäglichen, nicht-pädagogischen Arbeiten entlasten. Jede KiBiz-geförderte Kindertageseinrichtung kann einen Antrag auf Unterstützung durch einen Kitahelfer / eine Kita-Helferin in der Kindertageseinrichtung in Höhe von bis zu 14.700 Euro stellen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.kita.nrw.de/personal-qualifizieren/ichhelfemit

Steuern sparen – leicht gemacht

Die Höhe der Ausgaben eines Fernkurses schreckt viele davon ab, auf eigene Kosten eine Weiterbildung zu buchen.

Unser Tipp: Die Steuererklärung bringt ihnen einen Teil des Geldes zurück.

Arbeitnehmer/-innen als auch Selbstständige, Eltern in Elternzeit und Arbeitsuchende können in Ihrer Steuererklärung Weiterbildungskosten angeben.

Sprechen Sie für alle weiteren Fragen gern mit dem zuständigen Finanzamt in Ihrer Nähe.

Tipps und Hinweise

Fragen Sie Ihren Träger oder Ihren Arbeitgeber, ob er die Kosten für Ihre Weiterbildung übernimmt oder sich daran beteiligt. Auch er profitiert von Ihrem Fachwissen.

Ihr Arbeitgeber kann ebenfalls Fördermittel zur Weiterbildung seiner Mitarbeiter/-innen beantragen. Informieren Sie sich dazu bitte auf den oben genannten Internetseiten Ihres Bundeslandes.

** Förderprogramme unterliegen einem stetigen Wandel. Die Akademie übernimmt keine Garantie auf Aktualität und Anspruch der Fördermaßnahmen.

TOP